Ratgeber für Ärzte

Privatpraxis eröffnen: Voraussetzungen und Checkliste für Ärzte

Du willst dich mit einer eigenen Privatpraxis selbstständig machen, zum Beispiel in der ästhetischen Medizin? Gute Nachricht: Der Weg ist kürzer als bei einer Kassenpraxis. Hier steht, was du wirklich brauchst und in welcher Reihenfolge.

Kurz gesagt

Für eine Privatpraxis brauchst du die Approbation, aber keine Kassenzulassung und keinen Facharzttitel. Du zeigst die Praxis bei deiner Landesärztekammer an, meldest dich beim Finanzamt und schließt eine Berufshaftpflicht ab, die ästhetische Behandlungen ausdrücklich abdeckt. Ästhetische Behandlungen ohne medizinischen Grund sind umsatzsteuerpflichtig. Rechne von der Idee bis zur Eröffnung mit drei bis sechs Monaten.

Was du als Arzt mindestens brauchst

  • Approbation als Arzt. Sie ist die einzige zwingende fachliche Voraussetzung.
  • Keinen Facharzttitel: Rechtlich darfst du auch ohne Facharzt eine Privatpraxis führen. Auf dem Praxisschild darfst du aber nur Bezeichnungen tragen, die du wirklich erworben hast.
  • Keine Kassenzulassung: Eine Privatpraxis rechnet nicht mit den Krankenkassen ab. Es gibt keine Bedarfsplanung, du suchst dir den Ort frei aus.
  • Erfahrung in den Behandlungen, die du anbieten willst. Das schreibt kein Gesetz vor, aber deine Versicherung und deine Kunden erwarten es.

Diese Stellen musst du informieren

StelleWas du dort machst
LandesärztekammerNiederlassung anzeigen (Berufsordnung § 17). Die Kammer prüft auch Praxisschild und Werbung.
FinanzamtFragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Du bekommst eine Steuernummer.
BerufshaftpflichtVersicherung abschließen, die ästhetische Eingriffe ausdrücklich einschließt. Ohne sie keine Behandlung.
GesundheitsamtJe nach Bundesland Praxis melden. Einen Hygieneplan brauchst du in jedem Fall.
Agentur für Arbeit und BGWBetriebsnummer beantragen und bei der Berufsgenossenschaft melden, sobald du Personal einstellst.

Steuern: der Punkt, den viele übersehen

Ärztliche Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Ästhetische Behandlungen ohne medizinischen Grund sind es nicht: Für Faltenbehandlung, Lippenunterspritzung oder Skinbooster fallen in der Regel 19 % Umsatzsteuer an. So sehen es der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof.

Verkaufst du in der Praxis auch Pflegeprodukte, ist das eine gewerbliche Tätigkeit. Ab einer gewissen Größe kann das die ganze Praxis gewerbesteuerpflichtig machen. Sprich das vor dem Start mit einem Steuerberater durch, der Ärzte betreut.

Werbung: was in der Ästhetik nicht erlaubt ist

  • Keine Vorher-nachher-Bilder in der Werbung für ästhetische Eingriffe. Der Bundesgerichtshof zählt seit Juli 2025 auch Unterspritzungen dazu.
  • Keine Werbung für verschreibungspflichtige Mittel wie Botulinumtoxin bei Kunden. Du sprichst über die Behandlung, nicht über das Präparat.
  • Sachlich bleiben: Die Berufsordnung verbietet anpreisende oder irreführende Werbung.

Checkliste: In 10 Schritten zur eigenen Privatpraxis

  • Angebot festlegen: Welche Behandlungen bietest du an, für wen, zu welchen Preisen?
  • Standort suchen: gute Lage, sichtbar, gut erreichbar. In der Ästhetik funktionieren Innenstädte und Einkaufszentren gut.
  • Finanzierung klären: Kostenplan, Eigenkapital, Gespräch mit der Bank.
  • Rechtsform wählen: Einzelpraxis oder Praxis-GmbH, mit Steuerberater.
  • Mietvertrag prüfen lassen und Umbau planen.
  • Berufshaftpflicht abschließen.
  • Niederlassung bei der Ärztekammer anzeigen, Finanzamt informieren.
  • Einrichtung, Technik, Software und Erstbestückung bestellen.
  • Team einstellen: mindestens eine Person für Empfang und Termine.
  • Website, Google-Profil und Online-Termin starten, bevor du eröffnest.

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Fragen und Antworten

Kann jeder Arzt eine Privatpraxis eröffnen?

Ja, jeder approbierte Arzt darf eine Privatpraxis eröffnen. Ein Facharzttitel oder eine Kassenzulassung ist dafür nicht nötig. Du musst die Niederlassung bei deiner Landesärztekammer anzeigen und eine passende Berufshaftpflicht haben.

Brauche ich für eine Privatpraxis einen Facharzt?

Nein. Für eine Privatpraxis reicht die Approbation. Du darfst aber nur die Bezeichnungen führen, die du erworben hast. In der ästhetischen Medizin zählen für Kunden vor allem Erfahrung und gute Ergebnisse.

Wie lange dauert es, eine Privatpraxis zu eröffnen?

Meist drei bis sechs Monate. Am längsten dauern die Suche nach dem Standort und der Umbau. Die Anmeldungen selbst sind in wenigen Wochen erledigt.

Muss ich auf ästhetische Behandlungen Umsatzsteuer zahlen?

In der Regel ja. Behandlungen ohne medizinischen Grund sind nicht von der Umsatzsteuer befreit, es fallen 19 % an. Behandlungen mit medizinischem Grund, etwa gegen starkes Schwitzen, können befreit sein. Lass dich von einem Steuerberater beraten.

Brauche ich einen Gewerbeschein?

Für die ärztliche Tätigkeit nicht, Ärzte sind freiberuflich tätig. Verkaufst du zusätzlich Produkte, kann dieser Teil gewerblich sein. Viele Praxen trennen das deshalb.

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Quellen

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.